Datenschutzerklärung – Casino Prepaid AT

Casino Prepaid AT stellt Einzahlungswege wie paysafecard bei Online-Casinos in Österreich gegenüber.

Inhaltsverzeichnis
  1. Wer die Daten verantwortet
  2. Umfang der Verarbeitung
  3. Technische Protokolle
  4. Rechtsgrundlage
  5. Empfänger und Drittländer
  6. Ihre Rechte und die Aufsicht

Wer die Daten verantwortet

Die im Impressum genannte Stelle betreibt diese Seite und ist damit Verantwortliche im Sinn von Art. 4 Z 7 DSGVO; ihre Adresse ist dort abrufbar.

Umfang der Verarbeitung

Verarbeitet werden der Aufruf von Seiten, Ihre Cookie-Entscheidung und, wenn Sie uns schreiben, Ihre Nachricht mit den mitgeteilten Kontaktdaten – mehr braucht der Betrieb dieses Angebots nicht.

Technische Protokolle

Beim Zugriff entstehen serverseitig technische Einträge wie IP-Adresse, Zeitpunkt, aufgerufene Adresse und Browsertyp. Sie dienen der Betriebssicherheit und der Abwehr von Missbrauch und werden nach spätestens 90 Tagen gelöscht oder gekürzt.

Rechtsgrundlage

Anwendbar sind die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und das österreichische Datenschutzgesetz (DSG). Für den sicheren Betrieb stützen wir uns auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, bei nicht zwingend erforderlichen Cookies auf Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 165 Abs. 3 TKG 2021.

Empfänger und Drittländer

Ihre personenbezogenen Daten verkaufen wir nicht. Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich an Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO, soweit dies für Betrieb und Auslieferung erforderlich ist, sowie an Behörden im Rahmen einer gesetzlichen Pflicht. Eine Drittlandübermittlung setzt einen Angemessenheitsbeschluss oder geeignete Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO voraus.

Ihre Rechte und die Aufsicht

Sie können Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch nach Art. 15 bis 21 DSGVO verlangen und eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ihre Anfrage beantworten wir kostenfrei innerhalb eines Monats; bei aufwendigeren Fällen verlängert sich diese Frist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO um bis zu zwei Monate. Zuständig für die Aufsicht ist die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) in Wien, bei der unabhängig von uns ein Beschwerderecht nach Art. 77 DSGVO besteht.