Cookie-Richtlinie – Casino Prepaid AT
Casino Prepaid AT vergleicht Einzahlungswege wie paysafecard und benötigt dafür nur eine kleine Auswahl an technischen Cookies.
Rechtsgrundlage
Ob auf Ihrem Endgerät Informationen gespeichert und bereits gespeicherte Informationen abgerufen werden dürfen, richtet sich in Österreich nach § 165 Abs. 3 TKG 2021: Grundsätzlich braucht es dafür eine aktiv erteilte Einwilligung. Werden dabei personenbezogene Daten verarbeitet, gilt zusätzlich die DSGVO.
Notwendige Cookies
Ein Sitzungs-Cookie sorgt technisch für den Seitenaufruf, ein weiterer speichert ausschließlich Ihre eigene Cookie-Entscheidung; beide zählen zu den für den gewünschten Dienst unbedingt erforderlichen Cookies und laufen ohne Einwilligung.
Optionale Cookies
Reichweitenmessung, Statistik und Cookies Dritter setzt Casino Prepaid AT erst, sobald Sie im Banner zustimmen. Ohne Zustimmung bleibt die Seite vollständig nutzbar, lediglich die Messung entfällt.
Speicherdauer und Widerruf
Der Sitzungs-Cookie endet mit dem Schließen des Browsers, die gespeicherte Cookie-Entscheidung wird längstens sechs Monate aufbewahrt und danach neu abgefragt. Eine erteilte Einwilligung lässt sich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, über die Cookie-Einstellungen oder durch Löschen der Cookies im Browser.
Aufsicht
Für die Einhaltung des § 165 TKG 2021 ist die Fernmeldebehörde zuständig; werden personenbezogene Daten verarbeitet, ist zusätzlich die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) in Wien zuständig, unabhängig davon, ob Sie sich zuvor an uns gewandt haben.
