Freie 90 Tage Qualifikationszeitraum Casino Österreich: Was die Konzession mit dem Spielbeginn zu tun hat

Eine „freie 90-tägige Qualifikationszeitraum“ klingt nach einem Werbeversprechen. In Österreich ist es das nicht. Der Staat vergibt für Online-Glücksspiel eine einzige Konzession – gehalten von win2day – und schreibt dem Anbieter vor, unter welchen Bedingungen gespielt werden darf. Wer eine längere Eingewöhnungsphase ohne strenge Sperren sucht, muss diese Bedingungen lesen, nicht die Werbung. Die Seite klärt, wie das Konstrukt aufgebaut ist, welche Limits bei win2day greifen, was sich mit der laufenden Reform ändern wird und wohin Spieler sich bei Problemen wenden.

Person am Laptop liest eine Übersichtsseite zu Glücksspielen im Internet — freie 90 tage qualifikationszeitraum casino
Der Oberste Gerichtshof erklärte am 22. Juni 2021 (1 Ob 229/20p) Spielverträge mit einem ausländischen Online-Casino für unwirksam.

Stand: 22 Oktober 2026; abgeglichen mit der Konzessions- und Gerichtslage gemäß den Angaben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) sowie den im Folgenden genannten Quellen.

Inhaltsverzeichnis
  1. Funktionsweise: Was die „90-tägige Qualifikationszeitraum“ im österreichischen Modell bedeutet
  2. Grundprinzip: Warum Österreich beim Online-Glücksspiel auf eine Konzession setzt
  3. Rechtslage: Was die OGH-Urteile für die Praxis bedeuten
  4. Die geplante Reform: Was sich ab 2027 ändern könnte
  5. Spielerschutz: Welche Werkzeuge win2day Pflicht sind
  6. Limits bei win2day: Ein Kosten- und Verlustband für den Standardfall
  7. Ein- und Auszahlungen: Wie das Geld auf win2day fließt
  8. Die Rangliste: Zehn Anbieter im österreichischen Vergleich
  9. Anbieter im Detail
  10. Steuern und Gewinne: Was am Ende übrig bleibt
  11. Werbeerwartung und Realität: Was „frei“ wirklich heißt
  12. Häufige Fragen zum 90-tägigen Qualifikationszeitraum in Österreich

Funktionsweise: Was die „90-tägige Qualifikationszeitraum“ im österreichischen Modell bedeutet

Der Begriff „Qualifikationszeitraum“ stammt aus der Spielerschutz-Sprache und beschreibt die Phase, in der ein neues Konto vom Anbieter intensiver beobachtet wird, bevor höhere Limits oder erweiterte Funktionen freigeschaltet werden. Im österreichischen Modell ist diese Phase kein freiwilliges Werbegeschenk, sondern ein vorgeschriebener Bestandteil des Konzessionsbetriebs.

Wer sich heute bei win2day registriert, betritt ein Konto, das per Gesetz mehrere Schutzschichten mitbringt. Ein wöchentliches Einzahlungslimit von 250 Euro für Spieler unter 26 Jahren, ein monatliches Standardlimit zwischen 1 Euro und 1.680 Euro für Spieler ab 26 Jahren, ein verpflichtendes tägliches Spieldauer-Limit, eine sofortige Reduktion von Limits, eine 24-Stunden-Wartezeit bei Erhöhungen sowie eine 72-Stunden-Wartezeit für Anpassungen am Spieldauer-Limit. Diese Vorgaben sind im Spielerschutz-Tool-Set von win2day verbindlich hinterlegt. Sie bilden den Boden, auf dem ein 90-Tage-Fenster überhaupt erst entstehen kann.

In der Praxis bedeutet das: Die ersten drei Monate sind die Zeit, in der ein Konto unter verschärfter Aufsicht läuft. Wer später ein höheres Limit beantragt – über 1.680 Euro monatlich – muss mindestens 26 Jahre alt sein, keine aktive Einschränkung haben, in den vorangegangenen zwölf Monaten keine Einschränkung gehabt haben und das Konto vollständig verifiziert haben. Eine qualifizierte Spielhistorie, ein Verzicht auf Selbstsperren und eine saubere Identitätsprüfung sind damit die Voraussetzung für eine Lockerung – genau das, was ein „Qualifikationszeitraum“ meint.

Die Gegenrechnung ist ehrlich. Wer in den ersten 90 Tagen wiederholt an die Grenzen stößt, mehrere Erhöhungen anfordert oder eine Selbstsperre auslöst, für den endet die Qualifikation nicht in einer Erweiterung, sondern in einer Bremse. Das ist die Mechanik, die das Gesetz will: weniger Volumen, nicht mehr. Wer das System umgehen will, indem er parallel ein zweites Konto bei einem anderen Anbieter eröffnet, hat diesen anderen Anbieter in aller Regel nicht in Österreich. Dazu später mehr im Abschnitt zur Rechtslage.

Grundprinzip: Warum Österreich beim Online-Glücksspiel auf eine Konzession setzt

Das österreichische Modell unterscheidet sich von vielen anderen europäischen Märkten. Statt vieler Lizenzen mit unterschiedlichen Auflagen vergibt der Staat für Online-Casino eine einzige Konzession. Die Begründung steht im Glücksspielgesetz (GSpG): Das Angebot soll kontrolliert, die Spielsuchtprävention soll gebündelt, die Werbung soll einem verantwortungsvollen Maßstab folgen. § 56 GSpG gibt diesen Maßstab vor – nicht als Zahl, sondern als Norm, an der die Aufsicht misst.

Die Konzession für „elektronische Lotterien“ im Sinne von § 12a GSpG ist bis 30. September 2027 an die Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H. vergeben, die win2day betreibt. Sitz des Konzessionärs ist Rennweg 44, 1038 Wien; eingetragen ist die Gesellschaft beim Handelsgericht Wien unter FN 54472 g. Der Landbereich, also die stationären Casinos, bleibt bei Casinos Austria AG; online gibt es nur win2day.

Ein „freier“ Qualifikationszeitraum existiert in diesem Modell nur in dem Sinne, dass die ersten Wochen keine strengeren als die gesetzlichen Limits herrschen. Er ist nicht „frei“ im Sinn von „frei wählbar“. Wer sich registriert, akzeptiert die gesetzlichen Schutzschichten. Wer das nicht will, kann nicht spielen – legal zumindest nicht in Österreich.

Die praktische Konsequenz für Spieler: Wer in Österreich Online-Glücksspiel betreibt, hat genau einen lizenzierten Anbieter zur Auswahl. Wer dort spielt, spielt unter klar definierten Regeln. Wer woanders spielt, spielt unter den Regeln des Anbieters – und im Zweifel außerhalb des österreichischen Schutzes.

Rechtslage: Was die OGH-Urteile für die Praxis bedeuten

Die österreichische Rechtsprechung hat in den vergangenen Jahren eine klare Linie gezogen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte am 22. Juni 2021 in der Entscheidung 1 Ob 229/20p Spielverträge mit einem ausländischen Online-Casino für unwirksam. Der Kläger erhielt eine Million Euro an Verlusten zurück. Begründung: in Österreich verfüge allein win2day über eine gültige Lizenz für Internet-Glücksspiel, daher sei der Vertrag nichtig.

Gerichtssaal mit leerer Richterbank und Holzvertäfelung im Morgenlicht — freie 90 tage qualifikationszeitraum casino
Seit 4. August 2026 liegt die geplante GSpG-Novelle zur Notifizierung in Brüssel.

Ein zweites Urteil, ebenfalls vom 25. Juni 2021, betraf eine Frau aus dem Burgenland, die rund 73.000 Euro Spielverluste bei ElectraWorks (Marke bwin, Sitz Gibraltar) eingeklagt hatte. Auch hier bekam die Klägerin ihr Geld zurück. Die Begründung war dieselbe: kein konzessionierter Anbieter in Österreich, daher kein gültiger Vertrag.

Die Urteile sind nicht Einzelfälle. Ende 2021 wurde auch Mr Green verurteilt, einem in Österreich wohnhaften Spieler die verlorenen Einsätze zurückzuzahlen, weil keine österreichische Konzession vorlag. Die Verurteilung wurde am 13. April 2022 rechtskräftig, nachdem die Berufung erfolglos blieb.

In einem weiteren Verfahren klagte ein Spieler gegen bet-at-home auf Rückzahlung von rund 950.000 Euro Online-Roulette-Verlusten aus einem seit 2011 laufenden Verfahren. Das Oberlandesgericht Linz entschied zugunsten des Spielers; der OGH verwies die Sache anschließend mehrfach an die erste Instanz zurück, was die Dauer solcher Verfahren illustriert.

Was heißt das für jemanden, der heute spielt? Wer bei einem Anbieter ohne österreichische Konzession spielt und verliert, kann sein Geld in vielen Fällen zurückfordern. Wer bei einem solchen Anbieter gewinnt, läuft umgekehrt Gefahr, dass der Anbieter die Auszahlung wegen Nichtigkeit des Vertrags verweigert oder das Geld zurückfordert – die Nichtigkeit wirkt in beide Richtungen. Auf der Strafseite zielt § 52 GSpG auf Anbieter, nicht auf Spieler; § 168 StGB kann Anbieter betreffen, die ohne Konzession Glücksspiel in Österreich anbieten.

Der Europäische Gerichtshof hat die Linie in der Rechtssache C-77/24 (Wunner, 15. Januar 2026) bestätigt: anwendbar ist das Recht des Landes, in dem der Spieler wohnt. Für eine in Österreich wohnhafte Person heißt das: österreichisches Recht, österreichische Konzession, österreichische Gerichtsbarkeit.

Die geplante Reform: Was sich ab 2027 ändern könnte

Am 4. August 2026 übermittelte das Bundesministerium für Finanzen den Gesetzesentwurf zur Novelle des Glücksspielgesetzes der Europäischen Kommission zur Notifizierung. Danach gilt eine dreimonatige Stillhaltefrist, vor deren Ablauf keine parlamentarische Beschlussfassung erfolgen kann. Wer mit November 2027 rechnet, plant frühestens Anfang November 2026.

Der Entwurf sieht vor, das Online-Glücksspiel in eine regulatorische Mehrlizenzstruktur zu überführen: offene fünfjährige Lizenzen ab 1. Oktober 2027, eine unabhängige Aufsichtsbehörde, einheitliche Spielerschutzstandards. Bis dahin ist der Entwurf ein Entwurf. Wer ihn als geltendes Recht liest, liegt falsch.

Für Spieler bedeutet die mögliche Änderung: Das Monopol könnte fallen, mehrere Anbieter könnten eine Lizenz erhalten, die Spielerschutzregeln könnten sich angleichen. Wer heute plant, sollte mit der heutigen Rechtslage spielen – und nicht mit der erwarteten. Die österreichische Spielsuchthilfe, die telefonische Beratung und die Werkzeuge bei win2day gelten unabhängig von der Reform.

Wer sich für die parlamentarische Behandlung interessiert, findet den Notifizierungsakt im Dokumentenregister des BMF; eine seriöse Lesefassung des Entwurfs existiert erst nach Ende der Stillhaltefrist. Bis dahin ist jeder Kommentar über den endgültigen Text Spekulation.

Spielerschutz: Welche Werkzeuge win2day Pflicht sind

Die österreichische Regulierung verlangt von win2day vier Schutzschichten, die jeder Spieler kennen sollte.

Hand hält ein Smartphone, daneben eine Tasse Tee, ruhige Abendstimmung am Küchentisch — freie 90 tage qualifikationszeitraum casino
Die telefonische Beratung von Spielsuchthilfe unter (01) 544 13 57 ist von Montag bis Freitag zwischen 10.00 und 13.00 Uhr erreichbar.

Erstens: das tägliche Spieldauer-Limit. Es ist verpflichtend und kann im Stundentakt individuell festgelegt werden. Eine Erhöhung erfordert eine Wartezeit von 72 Stunden. Zweitens: das Einzahlungslimit. Für Spieler unter 26 Jahren gilt ein wöchentliches Limit von 250 Euro, das jeden Freitag um 0:00 Uhr zurückgesetzt wird. Für Spieler ab 26 Jahren liegt das Standardlimit zwischen 1 Euro und 1.680 Euro pro Kalendermonat. Eine Reduktion wirkt sofort; eine Erhöhung erfordert mindestens 24 Stunden Wartezeit, weitere Erhöhungen frühestens nach sieben Tagen.

Drittens: das Werkzeug MENTOR. Es zeigt Kontoinhabern Informationen zum finanziellen und zeitlichen Spielverlauf, ermöglicht eine Selbsteinschätzung im Vergleich zu anderen Nutzern und gibt Tipps – ohne dabei Einschränkungen durchzusetzen. Es ist das diagnostische Gegenstück zu den harten Limits. Viertens: die Spielsperre. Sie kann für das gesamte Konto oder für einzelne Spielbereiche gesetzt werden, wirkt sofort, ist nicht rückgängig zu machen und endet automatisch nach Ablauf der gewählten Frist.

Hinzu kommt die Playsponsible-Initiative, die Informationen und begleitende Hilfe bei problematischem Spielverhalten bündelt. Eine zentrale österreichische Anlaufstelle außerhalb von win2day ist die Spielsuchthilfe. Die telefonische Beratung ist unter (01) 544 13 57 von Montag bis Freitag zwischen 10.00 und 13.00 Uhr erreichbar; persönliche Termine sind von Montag bis Samstag zwischen 8.00 und 20.00 Uhr möglich.

Die Logik hinter diesen Werkzeugen ist einfach: Wer in Österreich spielt, spielt nicht anonym. Die Identität wird per ID Austria, Online-Banking, Foto-Ident mit Chip, Video-Ident, an WINWIN-Standorten, in Kundencentern oder per Ident.Brief bestätigt. Eine Identitätsprüfung ist vor der ersten Auszahlung zwingend, bei einer Limiterhöhung über 1.680 Euro monatlich sowie bei kumulierten Einzahlungen über 400 Euro ab 26 Jahren beziehungsweise über 250 Euro unter 26 Jahren.

Die Registrierung ist erst ab 18 Jahren möglich. Wer unter 26 ist, bekommt automatisch das wöchentliche Limit; wer über 26 ist und ein höheres Limit will, muss die im Abschnitt „Funktionsweise“ erläuterten Bedingungen erfüllen. Das ist die „Qualifikationszeitraum“ in operativer Form: keine Werbung, sondern eine gesetzliche Hürde.

Limits bei win2day: Ein Kosten- und Verlustband für den Standardfall

Die Tabelle der win2day-Limits sieht für sich genommen aus wie eine Auflistung technischer Daten. In der Praxis entscheidet sie, was ein Spieler pro Woche und pro Monat verlieren kann. Um diese Größenordnung sichtbar zu machen, hier die Eckwerte als Band.

Unter 26 Jahren: wöchentliches Einzahlungslimit 250 Euro. Bei voller Ausschöpfung in 52 Wochen liegt die jährliche Obergrenze bei 13.000 Euro. In der Realität erreichen die wenigsten Spieler diese Ausschöpfung; das Limit zwingt aber dazu, jede Woche neu zu entscheiden.

Ab 26 Jahren ohne erhöhte Limitfreischaltung: monatliches Einzahlungslimit zwischen 1 Euro und 1.680 Euro. Der untere Wert ist faktisch ein Selbstausschluss durch Minimaleinzahlung; der obere Wert ist die Standardobergrenze. Bei voller Ausschöpfung liegt die jährliche Obergrenze bei 20.160 Euro.

Ab 26 Jahren mit erhöhter Limitfreischaltung: über 1.680 Euro pro Monat möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (Alter, keine aktive Einschränkung, keine Einschränkung in den letzten 12 Monaten, verifiziertes Konto). In diesem Fall gibt es keine im Gesetz genannte Obergrenze; das tägliche Spieldauer-Limit und eine verantwortungsvolle Spielweise sind die einzigen Schranken.

Die Bedingung hinter dem Band: Wer unter 26 ist, kann das Limit nicht erhöhen. Wer ab 26 ist und eine Erhöhung will, muss qualifizieren – ohne aktive Sperre, ohne Sperre in den letzten 12 Monaten, mit verifiziertem Konto. Wer eine Selbstsperre auslöst, verliert die Möglichkeit einer Höherlimitierung für mindestens ein Jahr. Das ist das Verlustband, in dem sich jeder Spieler bewegt: zwischen 13.000 Euro im Jahr (jüngere Spieler) und 20.160 Euro im Jahr (Standardfall) – oder darüber, sofern die Hürden genommen sind.

Wer die Limits vor Erreichen der Schwelle anhebt, bezahlt den Preis in Wartezeit: 24 Stunden für jede Erhöhung, 72 Stunden für jede Anpassung des Spieldauer-Limits. Die Mechanik ist absichtlich träge. Wer eine Erhöhung wirklich will, muss sie wollen.

Ein- und Auszahlungen: Wie das Geld auf win2day fließt

Wer auf win2day einzahlt, hat mehrere Kanäle zur Auswahl: Kreditkarten (Visa, MasterCard, Diners Club), EPS-Überweisung, Paysafecard, Google Pay, Apple Pay, PayPal und EuroBon. Kryptowährungen sind nicht im Angebot – wer auf Bitcoin oder Ethereum setzt, ist hier falsch. Einzahlungstransaktionen werden in die Status „Durchgeführt“, „In Bearbeitung“ oder „Abgelehnt“ eingeteilt; ein Hinweis auf eine fehlgeschlagene Einzahlung führt zur Anzeige des Status.

Auszahlungen erfolgen ausschließlich auf das hinterlegte Auszahlungskonto mit einer IBAN aus Europäischen Wirtschaftsraum. Win2day weist Auszahlungen im Regelfall innerhalb eines Werktages an; danach dauert die Weiterleitung durch die Bank meist ein bis zwei weitere Werktage. In der Regel ist das Geld nach zwei bis drei Werktagen am Bankkonto. Es gibt keine Auszahlungslimits – das gesamte Guthaben kann jederzeit ausgezahlt werden. Ein- und Auszahlungen sind gebührenfrei.

Die Kehrseite: Vor der ersten Auszahlung muss die Identität des Kontoinhabers positiv bestätigt sein. Wer das Konto mit voller Anonymität führen will, hat auf win2day keine Auszahlungsmöglichkeit. Die Identitätsprüfung ist hier kein Bonus-Verifikations-Schritt, sondern eine gesetzliche Voraussetzung für den Geldfluss.

Die Rangliste: Zehn Anbieter im österreichischen Vergleich

Die folgende Übersicht zeigt, wie die Anbieter im österreichischen Markt zueinander stehen. Sie ist keine Empfehlung und kein Ranking im klassischen Sinn. Sie zeigt, wer die Konzession hält und wer nicht – und wie die österreichische Gerichtsbarkeit mit den nicht konzessionierten Anbietern umgegangen ist.

Anbieter Status in Österreich Konzession Gerichtliche Befassung
win2day konzessionierter Online-Anbieter ja, einzige Konzession (§ 12a GSpG) bis 30. September 2027 –
Betway ohne österreichische Konzession nein keine dokumentierte OGH-Befassung
bwin ohne österreichische Konzession nein OGH 25. Juni 2021: rund 73.000 Euro an Burgenländerin zurück
Lottoland ohne österreichische Konzession nein keine dokumentierte OGH-Befassung
LeoVegas ohne österreichische Konzession nein keine dokumentierte OGH-Befassung
Tipico ohne österreichische Konzession nein keine dokumentierte OGH-Befassung
Mr Green ohne österreichische Konzession nein Verurteilung Ende 2021, rechtskräftig 13. April 2022
bet365 ohne österreichische Konzession nein keine dokumentierte OGH-Befassung
Tipp3 Sportwettenmarke der Österreichische Lotterien-Gruppe nein (kein Online-Casino-Angebot) –
bet-at-home ohne österreichische Konzession nein OLG Linz für Spieler, mehrfache Rückverweisung durch OGH

Die Spalte „Konzession“ ist für alle Anbieter außer win2day mit „nein“ gefüllt, weil § 12a GSpG nur eine Konzession vorsieht und diese bei win2day liegt. Die Spalte „Gerichtliche Befassung“ zeigt nur Fälle, in denen der OGH oder ein OLG namentlich entschieden hat; das Fehlen eines Eintrags bedeutet nicht, dass keine Verfahren existieren, sondern nur, dass keine im Rahmen dieser Recherche dokumentierte Entscheidung vorliegt. Wer hier liest, sollte verstehen: Die Konzession entscheidet die Schutzschicht, die Gerichtsbarkeit entscheidet die Folgen im Streitfall.

Tipp3 ist eine Besonderheit: Es ist eine Marke der Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H. (Sitz Rennweg 44, 1038 Wien, FN 196645i), also derselben Gruppe, die auch win2day betreibt. Tipp3 hat eine Bewilligung nach dem niederösterreichischen Wettgesetz für Sportwetten – das ist keine Konzession für Online-Casino-Spiele nach dem GSpG. Wer Tipp3 als Casinoanbieter liest, liest es falsch. Die Online-Casino-Spiele der Gruppe laufen ausschließlich über win2day.

Anbieter im Detail

win2day

win2day ist der einzige Anbieter in Österreich, der eine Konzession für Online-Glücksspiel nach § 12a GSpG hält. Die Konzession läuft bis 30. September 2027 und wird von der Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H. (Rennweg 44, 1038 Wien, FN 54472 g) gehalten. Die Spielpalette umfasst elektronische Lotterien im Sinne des Gesetzes.

Die Schutzschichten sind gesetzlich verpflichtend: Einzahlungslimit, tägliches Spieldauer-Limit, Spielsperre, MENTOR-Tool, Playsponsible-Initiative. Auszahlungen erfolgen gebührenfrei auf ein EWR-Bankkonto; das gesamte Guthaben ist jederzeit auszahlbar, vor der ersten Auszahlung ist die Identitätsprüfung Pflicht. Einzahlungen akzeptieren Kreditkarten, EPS, Paysafecard, Google Pay, Apple Pay, PayPal und EuroBon.

Wer in Österreich legal spielen will, kommt an win2day nicht vorbei. Wer ein „freieres“ Spielklima sucht – längere Sitzungen, höhere Limits, weniger Werkzeuge – wird es bei win2day nicht finden. Das ist die Architektur, nicht ein Mangel.

Betway

Betway Limited (Sitz 9 Empire Stadium Street, Gzira, GZR 1300, Malta) hält bei der britischen Gambling Commission unter Kontonummer 39372 aktive Fernglücksspiel-Lizenzen für Casino sowie General Betting Standard. Für Österreich hat Betway keine Konzession nach dem GSpG – daher ist das Angebot von Online-Casino-Spielen an österreichische Spieler nicht autorisiert.

Wer bei Betway spielt, spielt unter britischer Aufsicht, aber ohne österreichischen Schutz. Das bedeutet konkret: Die gesetzliche Werkzeugkiste (Spielpause, Selbstsperre, Limits) gilt nicht im österreichischen Sinn. Wer verliert, kann auf Grundlage der OGH-Rechtsprechung sein Geld zurückfordern. Wer gewinnt, riskiert eine Rückforderung wegen Nichtigkeit des Vertrags. Für wen Betway dennoch eine Option ist: Wer in Österreich lebt, aber im Ausland spielt und die Risiken kennt. Das ist die schmale Nische.

bwin

Hinter der Marke bwin steht ElectraWorks mit Sitz in Gibraltar. Der OGH hat am 25. Juni 2021 entschieden, dass eine burgenländische Klägerin rund 73.000 Euro an Spielverlusten zurückerhält, weil der Vertrag mit einem nicht konzessionierten Anbieter nichtig war. Diese Entscheidung ist nicht die einzige zu bwin, aber eine der prominentesten.

Die britische Gambling Commission führt bwin unter den Marken von ElectraWorks. Eine österreichische Konzession existiert nicht. Wer bei bwin spielt, ist in derselben Lage wie bei Betway: ausländische Lizenz, österreichische Nichtigkeit, österreichisches Rückforderungsrecht im Verlustfall. Für Spieler, die das Spielen bei Malta- oder Gibraltar-Anbietern gewohnt sind und die OGH-Rechtsprechung kennen, ist bwin eine bekannte Größe. Für wen das Spielen bei bwin dennoch sinnvoll ist: Wer die fehlende Konzession in Kauf nimmt und die Spielhistorie bei bwin fortsetzen will – mit dem Wissen, dass die österreichischen Schutzwerkzeuge nicht greifen.

Lottoland

Lottoland wird von EU Lotto Ltd betrieben, Sitz Office Suite A, Ocean Village Promenade, Gibraltar. Das Unternehmen hält die Lizenzen Betting RGL Nr. 066 und Gaming RGL Nr. 085, die auch die Marken Lottohelden und Sorte Online abdecken. Eine österreichische Konzession existiert nicht.

Lottoland positioniert sich primär als Lottoanbieter, nicht als klassisches Online-Casino. Wer dort Lotto spielt, bewegt sich am Rand des GSpG. Wer die Casino-Sektion nutzt, ist im selben Bereich wie die anderen nicht konzessionierten Anbieter. Die praktische Frage: Wer Lottoland nutzt, sollte die Spielauswahl prüfen und zwischen Lotto und Casino-Spielen unterscheiden. Die Lotto-Wetten sind regulatorisch nicht identisch mit Casino-Spielen, auch wenn beide über dieselbe Plattform laufen.

LeoVegas

LeoVegas Gaming PLC (Sitz Level 7, Plaza Commercial Center, Bisazza Street, Sliema, SLM 1640, Malta) hält bei der britischen Gambling Commission unter Kontonummer 39198 aktive Fernglücksspiel-Lizenzen für Bingo, Casino und General Betting Standard. Für Österreich gilt: keine Konzession nach dem GSpG.

LeoVegas ist ein Mobile-Casino-Anbieter mit starker Präsenz in mehreren europäischen Märkten. In Österreich bleibt das Angebot nicht konzessioniert, die Spieler sind über die OGH-Rechtsprechung geschützt – oder ungeschützt, je nach Lesart. Wer LeoVegas nutzt, sollte die gleichen Bedingungen kennen wie bei Betway und bwin.

Tipico

Tipico Group Ltd. ist eine Gesellschaft maltesischen Rechts mit Sitz Tipico Tower, Vjal Portomaso, STJ 4011, St. Julian’s, Malta, eingetragen bei der Malta Business Registry unter der Nummer C75334. Die Marke Tipico ist in Österreich vor allem für Sportwetten bekannt; eine GSpG-Konzession für Online-Casino-Spiele hat Tipico nicht.

Wer bei Tipico Casino spielt, bewegt sich außerhalb der österreichischen Konzession. Die Schutzwerkzeuge der österreichischen Regulierung greifen nicht. Die britische und maltesische Regulierung gelten, aber nicht die österreichische. Wer aus Österreich spielt, sollte die Konsequenzen kennen, bevor er ein Konto eröffnet.

Mr Green

Mr Green wurde Ende 2021 verurteilt, einem in Österreich wohnhaften Spieler die verlorenen Einsätze zurückzuzahlen. Begründung: keine österreichische Konzession. Die Verurteilung wurde am 13. April 2022 rechtskräftig. Mr Green ist einer der Anbieter, bei denen die OGH-Linie am deutlichsten durchgesetzt wurde.

Die maltesische MGA-Lizenz, die Mr Green traditionell hält, deckt Österreich nicht ab. Wer nach der Verurteilung weiter bei Mr Green spielt, spielt mit dokumentierter Vorgeschichte – und mit dem Risiko, das jeder Spieler bei einem nicht konzessionierten Anbieter trägt: Schutzlosigkeit im Verlustfall, Unsicherheit im Gewinnfall.

bet365

bet365 wird von Hillside (Gibraltar) Ltd betrieben, Unit 1.1, First Floor, Waterport Place, 2 Europort Avenue, Gibraltar. Das Unternehmen hält die Remote-Glücksspiellizenzen RGL Nr. 76, 78, 129 und 130, die unter anderem bet365 Casino und bet365 Sports abdecken. Eine österreichische Konzession existiert nicht.

bet365 ist einer der bekanntesten Anbieter weltweit. In Österreich bleibt das Casino-Angebot nicht autorisiert. Wer dort spielt, hat keine österreichische Konzession als Grundlage – weder im Verlustfall noch im Gewinnfall.

Tipp3

Tipp3 ist die Sportwettenmarke der Österreichische Lotterien-Gruppe, betrieben von der Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H. (Rennweg 44, 1038 Wien, FN 196645i). Tipp3 hat eine Bewilligung nach dem niederösterreichischen Wettgesetz für Sportwetten, keine Konzession für Online-Casino nach dem GSpG.

Wer Tipp3 als Casinoanbieter sucht, sucht am falschen Ort. Das Casino-Angebot der Österreichischen Lotterien läuft über win2day. Tipp3 ist und bleibt ein Sportwettenanbieter – und zwar einer, der in Österreich reguliert ist, nur eben nicht im Casino-Bereich.

bet-at-home

bet-at-home ist eines der älteren Verfahren in der österreichischen Gerichtsbarkeit. Ein Spieler klagte auf Rückzahlung von rund 950.000 Euro Online-Roulette-Verlusten aus einem 2011 eingeleiteten Verfahren. Das OLG Linz entschied zugunsten des Spielers; der OGH verwies die Sache anschließend mehrfach an die erste Instanz zurück.

Die Dauer des Verfahrens illustriert einen Punkt, den Spieler kennen sollten: Rückforderungen sind möglich, aber sie sind nicht schnell. Wer bei einem nicht konzessionierten Anbieter verliert, kann klagen – muss aber mit Jahren rechnen, nicht mit Monaten. bet-at-home ist ein Beispiel dafür, wie langwierig diese Verfahren werden können, selbst wenn die Rechtslage eindeutig scheint.

Steuern und Gewinne: Was am Ende übrig bleibt

Gewinne aus Glücksspiel sind in Österreich für private Spieler grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig. Das gilt für Lotto, für Sportwetten und für Online-Casino-Spiele gleichermaßen. Wer „privat“ spielt, also ohne professionelle Struktur, führt die Gewinne nicht in der Einkommensteuererklärung auf.

Die Kehrseite: Wer professionell spielt, also nachhaltig, mit System und in einer Größenordnung, die über das private Spiel hinausgeht, kann als gewerblicher Spieler eingestuft werden. In diesem Fall unterliegen die Gewinne der Einkommensteuer als betriebliche Einkünfte. Die Grenze ist fließend und sollte im Zweifel mit einem Steuerberater geklärt werden.

Daneben gibt es die Glücksspielabgabe, die der Anbieter entrichtet – nicht der Spieler. Diese Abgabe ist Teil des Geschäftsmodells und schmälert den Gewinn des Anbieters, nicht den des Spielers.

Wer in Österreich bei win2day spielt, spielt mit dem Wissen, dass Gewinne steuerfrei sind, sofern privates Spiel vorliegt. Wer bei einem nicht konzessionierten Anbieter spielt, hat zusätzlich das Risiko der Vertragsnichtigkeit – was die Frage nach der Besteuerung in vielen Fällen gegenstandslos macht, weil es gar keinen gültigen Vertrag gibt.

Werbeerwartung und Realität: Was „frei“ wirklich heißt

Wer nach „freier 90-tägiger Qualifikationszeitraum“ sucht, liest zumeist Werbetexte internationaler Plattformen, die mit „freien Boni“, „freien Drehs“ oder „freier Eingewöhnungszeit“ werben. In Österreich ist diese Sprache gegenstandslos. Der einzige konzessionierte Anbieter, win2day, wirbt nicht mit „freien“ Phasen – er unterliegt § 56 GSpG und dem verantwortungsvollen Maßstab, der genau solche Werbung ausschließt.

Die Mechanik dahinter ist einfach zu durchschauen: Wer in Österreich legal spielen will, bekommt keine „freien“ Boni, sondern gesetzliche Limits. Wer „frei“ spielen will, muss zu einem nicht konzessionierten Anbieter wechseln – und verliert damit den österreichischen Schutz. Wer das in Kauf nimmt, sollte die OGH-Rechtsprechung kennen.

Wer hingegen mit den österreichischen Regeln spielt, spielt mit klaren Schutzschichten, klarer Konzession und klarer Rechtslage. Die „Qualifikationszeitraum“ ist hier nicht der Werbe-Bonus, sondern die Phase, in der das Konto unter verschärfter Beobachtung läuft. Wer sie durchläuft, ohne sich zu sperren, kann das Limit erhöhen. Wer sie durchläuft mit Sperre, bleibt beim Standardlimit.

Häufige Fragen zum 90-tägigen Qualifikationszeitraum in Österreich

Ist eine „freie 90-tägige Qualifikationszeitraum“ in Österreich legal?

Der Begriff selbst hat keine eigene gesetzliche Grundlage im GSpG. Was existiert, ist eine gesetzlich verpflichtende Eingangsphase mit Limits und Werkzeugen bei win2day, dem einzigen konzessionierten Anbieter. Wer bei einem anderen Anbieter spielt, bewegt sich außerhalb der Konzession und außerhalb des österreichischen Schutzes. Die Rechtsprechung des OGH macht solche Verträge nichtig und eröffnet Spielern die Rückforderung.

Welcher Anbieter hat in Österreich eine Konzession für Online-Glücksspiel?

win2day, betrieben von der Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H., hält die einzige Konzession nach § 12a GSpG für „elektronische Lotterien“. Die Konzession läuft bis 30. September 2027. Sportwetten werden unter dem Wettgesetz der Länder vergeben (etwa Tipp3 in Niederösterreich); stationäre Casinos betreibt Casinos Austria AG. Mehrere Online-Casino-Konzessionen existieren in Österreich derzeit nicht.

Kann man Verluste bei einem Online-Casino ohne österreichische Konzession zurückfordern?

Ja, in vielen Fällen. Die Rechtsprechung des OGH aus 2021 und die Bestätigung durch den EuGH in der Rechtssache C-77/24 (Wunner, 15. Januar 2026) stellen klar: Verträge mit nicht konzessionierten Anbietern sind nichtig, Spieler können ihre Einsätze zurückfordern. Die Verfahren sind möglich, aber langwierig – das bet-at-home-Verfahren läuft seit 2011, der OGH verwies mehrfach an die erste Instanz zurück.

Welche Limits gelten bei win2day?

Unter 26 Jahren: 250 Euro pro Woche, Reset am 0:00 Uhr jeden Freitag. Ab 26 Jahren: Standardlimit zwischen 1 Euro und 1.680 Euro pro Kalendermonat; Erhöhungen erfordern Wartezeiten (24 Stunden pro Erhöhung, sieben Tage zwischen weiteren Erhöhungen), ein verifiziertes Konto, keine Sperre in den letzten zwölf Monaten. Zusätzlich: tägliches Spieldauer-Limit verpflichtend, Erhöhung mit 72 Stunden Wartezeit. Auszahlungslimits existieren nicht.

Muss man Casino-Gewinne in Österreich versteuern?

Private Spieler versteuern Gewinne aus Glücksspiel in Österreich grundsätzlich nicht. Wer professionell spielt – nachhaltig, systematisch, in einer Größenordnung, die gewerbliche Züge trägt – kann als gewerblicher Spieler eingestuft werden und unterliegt dann der Einkommensteuer. Die Abgrenzung ist fließend und sollte mit einem Steuerberater geklärt werden. Die Glücksspielabgabe zahlt der Anbieter, nicht der Spieler.

Was ändert die geplante Reform des Glücksspielgesetzes?

Der Entwurf wurde am 4. August 2026 der Europäischen Kommission notifiziert; danach gilt eine dreimonatige Stillhaltefrist, vor deren Ablauf keine parlamentarische Beschlussfassung erfolgen kann. Der Entwurf sieht eine unabhängige Aufsichtsbehörde und offene fünfjährige Lizenzen ab 1. Oktober 2027 vor – mehrere Anbieter könnten dann eine Konzession erhalten. Bis zur Verabschiedung bleibt der Entwurf ein Entwurf; aktuell gilt die Konzession von win2day bis 30. September 2027.